landkreis-entsorgung-sanitaerkeramik-dezember-2022

2022-12-08 11:05:21 By : Ms. Leena Wang

Ab Januar 2023 gelten im Landkreis Rotenburg/Wümme andere Entsorgungs­modalitäten für Sanitärkeramik. Bisher wurde dieser Baustellenabfall bei der Sperrmüllabholung kostenlos mitgenommen. Mit dem neuen Entsorgungsvertrag für Sperrabfall ist dies nicht mehr möglich. Sanitärkeramik ist somit wie anderer Baustellenabfall zu entsorgen. Im Landkreis gelten dann dieselben Regeln wie in den umliegenden Landkreisen.

Diese Änderungen betreffen unter anderem Waschtische, Waschbecken, Toiletten, Bidets, Badewannen. Ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören Duschabtrennungen und Spülkästen, unabhängig vom Material (Kunststoff, Acryl, Glas oder Metall).

„Generell gehören in den Sperrmüll alle zu entsorgenden beweglichen Gegenstände, die zu groß für den Restmüllbehälter sind und bei einem Umzug mitgenommen würden. Waschbecken und andere Sanitäreinrichtungsgegenstände verbleiben bei einem Umzug in der Wohnung, denn ansonsten wäre sie nicht mehr bewohnbar", so die Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs, Dr. Scherer. Vielmehr handele es sich um Baustellenabfall oder Altmetall.

Diese Dinge können auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf kostenpflichtig abgegeben werden.

Fragen beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter Telefon: 04261 – 983 3160.